Allgemeine Versorgungsbedingungen

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Am 08.11.2006 wurde die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederdruck veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten.

Die NDAV verpflichtet die Inngas GmbH seit dem 08.11.2006 jedermann an sein Gasnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas in Niederdruck zu gestatten. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NDAV gelten unsere Ergänzenden Bedingungen zur NDAV sowie unsere Preisblätter.

Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBGasV begründet worden sind.

Die NDAV gilt mit dem Tag ihres Inkrafttretens, jedoch nicht für die Netzanschlussverhältnisse, die bis einschließlich dem 12.07.2005 zwischen Netzbetreibern und Grundstückseigentümern (Anschlussnehmern) auf der Grundlage der AVBGasV begründet worden sind.

Diese Netzanschlussverhältnisse bestehen auf der Grundlage der AVBGasV zunächst fort. Wir machen darauf aufmerksam, dass auf schriftliches Verlangen jeder Grundstückseigentümer (Anschlussnehmer) nach §115 Abs. 1 Satz 2 des EnWG das Recht hat, seinen auf der AVBGasV begründeten Anschlussvertrag an die NDAV anpassen zu lassen.

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Niederdruckanschlussverordnung, Stand 03.09.201036.93 KB
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