Grundversorgung

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Die Inngas versorgt alle Haushaltskunden die keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, nach § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes, im Rahmen der sogenannten Grundversorgung.

Alle genannten Endpreise gelten nur im Inngas - Grundversorgungsgebiet, beinhalten die derzeit gültige Energiesteuer, Konzessionsabgabe und zur Zeit 19% gesetzliche Umsatzsteuer.

Erdgasverkaufspreise für die Tarif- und Vollversorgung

gültig ab 01. Dezember 2011

Kleinverbrauchstarif
Verbrauch bis Grundpreis ( brutto ) Arbeitspreis ( brutto )
2301 kWh/Jahr 4,58 €/Monat 9,78 Cent/kWh
Grundpreistarif I
Verbrauch bis Grundpreis ( brutto ) Arbeitspreis ( brutto )
2524 kWh/Jahr 7,62 €/Monat 8,20 Cent/kWh
Grundpreistarif II
Verbrauch bis Grundpreis ( brutto ) Arbeitspreis ( brutto )
22739 kWh/Jahr 10,29 €/Monat 6,93 Cent/kWh
Vollversorgung I
Verbrauch bis Grundpreis ( brutto ) Arbeitspreis ( brutto )
30751 kWh/Jahr 14,58 €/Monat 6,70 Cent/kWh
Vollversorgung II
Verbrauch bis Grundpreis ( brutto ) Arbeitspreis ( brutto )
132000 kWh/Jahr 19,46 €/Monat 6,51 Cent/kWh

Preisstellung:

Die Rechnungsstellung erfolgt zu Nettopreisen zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe (19 % ab 01.01.2007).

Verzugskosten:
  • Kosten für Mahnung (Zahlungserinnerung) 3,00 €*
  • Kosten für Inkasso bzw. Inkassoversuch 29,00 €*
  • Kosten für Einstellung der Versorgung 40,60 €*

* Die Einstellung der Versorgung, Mahn- sowie Inkassokosten unterliegen nicht der Steuerpflicht.

Verwendungszweck:

Wahlweise, bevorzugt Haushalt und Kleingewerbe, bis zu einem Jahresverbrauch von 132.000 kWh.

Gasbeschaffenheit:

Erdgasqualität „H“ entsprechend DVGW-Arbeitsblatt G260/I

Abrechnungsbrennwert:

Normbrennwert (Ho, n) ca. 11,141 kWh/m³ x Zustandszahl z

Betriebsbedingungen:

Gasdruck 22 mbar Gastemperatur ca. 15 °C

Störungstelefon:

08031 365-2222

Hinweis:

Beim Vergleich einer Kilowattstunde Gas mit einer Kilowattstunde Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchsgeräte und die Tatsache berücksichtigt werden, dass sich der Gaspreis auf den Brennwert bezieht.

Verwendungshinweis:

„Steuerbegünstigtes Mineralöl darf nicht zum Antrieb von Motoren verwendet werden, außer zum Antrieb von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren in ortsfesten Anlagen, die ausschließlich

  1. (vorbehaltlich einer Erlaubnis nach § 19 Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung) der gekoppelten Erzeugung von Wärme und Kraft (Kraft- Wärme-Kopplung) oder
  2. der Abdeckung von Spitzenlasten in der öffentlichen Stromversorgung oder
  3. dem leitungsgebundenen Gastransport oder der Gasspeicherung oder
  4. (befristet bis zum 31.12.2004) der Strom- oder Wärmeerzeugung oder e) der vorübergehenden Stromversorgung im Falle des Ausfalls oder der Störung der sonst üblichen Stromversorgung (Notstromaggregat) dienen.“
Dokumente mit weiteren InformationenGröße
Erdgaspreise Tarif u. Vollversorgung ab 01.12.2011299.88 KB