Grundversorgung
Die Inngas versorgt alle Haushaltskunden die keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, nach § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes, im Rahmen der sogenannten Grundversorgung.
Alle genannten Endpreise gelten nur im Inngas - Grundversorgungsgebiet, beinhalten die derzeit gültige Energiesteuer, Konzessionsabgabe und zur Zeit 19% gesetzliche Umsatzsteuer.
Erdgasverkaufspreise für die Tarif- und Vollversorgung
gültig ab 01. Dezember 2011
| Verbrauch bis | Grundpreis ( brutto ) | Arbeitspreis ( brutto ) |
|---|---|---|
| 2301 kWh/Jahr | 4,58 €/Monat | 9,78 Cent/kWh |
| Verbrauch bis | Grundpreis ( brutto ) | Arbeitspreis ( brutto ) |
|---|---|---|
| 2524 kWh/Jahr | 7,62 €/Monat | 8,20 Cent/kWh |
| Verbrauch bis | Grundpreis ( brutto ) | Arbeitspreis ( brutto ) |
|---|---|---|
| 22739 kWh/Jahr | 10,29 €/Monat | 6,93 Cent/kWh |
| Verbrauch bis | Grundpreis ( brutto ) | Arbeitspreis ( brutto ) |
|---|---|---|
| 30751 kWh/Jahr | 14,58 €/Monat | 6,70 Cent/kWh |
| Verbrauch bis | Grundpreis ( brutto ) | Arbeitspreis ( brutto ) |
|---|---|---|
| 132000 kWh/Jahr | 19,46 €/Monat | 6,51 Cent/kWh |
Preisstellung:
Die Rechnungsstellung erfolgt zu Nettopreisen zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe (19 % ab 01.01.2007).
Verzugskosten:
- Kosten für Mahnung (Zahlungserinnerung) 3,00 €*
- Kosten für Inkasso bzw. Inkassoversuch 29,00 €*
- Kosten für Einstellung der Versorgung 40,60 €*
* Die Einstellung der Versorgung, Mahn- sowie Inkassokosten unterliegen nicht der Steuerpflicht.
Verwendungszweck:
Wahlweise, bevorzugt Haushalt und Kleingewerbe, bis zu einem Jahresverbrauch von 132.000 kWh.
Gasbeschaffenheit:
Erdgasqualität „H“ entsprechend DVGW-Arbeitsblatt G260/I
Abrechnungsbrennwert:
Normbrennwert (Ho, n) ca. 11,141 kWh/m³ x Zustandszahl z
Betriebsbedingungen:
Gasdruck 22 mbar Gastemperatur ca. 15 °C
Störungstelefon:
08031 365-2222
Hinweis:
Beim Vergleich einer Kilowattstunde Gas mit einer Kilowattstunde Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchsgeräte und die Tatsache berücksichtigt werden, dass sich der Gaspreis auf den Brennwert bezieht.
Verwendungshinweis:
„Steuerbegünstigtes Mineralöl darf nicht zum Antrieb von Motoren verwendet werden, außer zum Antrieb von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren in ortsfesten Anlagen, die ausschließlich
- (vorbehaltlich einer Erlaubnis nach § 19 Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung) der gekoppelten Erzeugung von Wärme und Kraft (Kraft- Wärme-Kopplung) oder
- der Abdeckung von Spitzenlasten in der öffentlichen Stromversorgung oder
- dem leitungsgebundenen Gastransport oder der Gasspeicherung oder
- (befristet bis zum 31.12.2004) der Strom- oder Wärmeerzeugung oder e) der vorübergehenden Stromversorgung im Falle des Ausfalls oder der Störung der sonst üblichen Stromversorgung (Notstromaggregat) dienen.“
| Dokumente mit weiteren Informationen | Größe |
|---|---|
| Erdgaspreise Tarif u. Vollversorgung ab 01.12.2011 | 299.88 KB |
+49 (0)8031 365 - 2352